Derzeit liegt der Mitgliederbestand bei über 1000 Haushalten.
Nach dem Rechtsberatungsgesetz dürfen wir nur Mitglieder beraten.
Das Büro ist an folgenden Tagen geöffnet:
Mittwoch | 9:00 Uhr – 12:00 Uhr 14:00 Uhr – 16:00 Uhr |
Freitag | 10:00 Uhr – 12:00 Uhr |
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Aufnahmegebühr | 3,00 € |
Jahresbeitrag | 35,00 € ohne Mietrechtsschutzversicherung |
Jahresbeitrag | 62,00 € inkl. Mietrechtsschutzversicherung |
Für MieterInnen:
Durch folgenden Link gelangen Sie auf die Website vom
DMB Berlin und können dort den Betriebskostencheck selbst kostenfrei durchführen.
Müssen wir für leerstehende Wohnungen die Heizung mitbezahlen?
„Bei der Heizkostenabrechnung legte unser Vermieter immer die Gesamtwohnfläche zugrunde. Zwei Wohnungen in unserem Haus standen lange leer und wurden erst im Herbst letzten Jahres neu vermietet. Als wir jetzt die Nebenkostenabrechnung für 2007 bekamen, wird darin plötzlich nach „beheizten Räumen“ abgerechnet. Das heißt doch nichts anderes, als dass der Hauswirt uns die Heizkosten der leerstehenden Wohnungen aufs Auge drücken will. Darf er das überhaupt?“
Antwort:
Mit solchen Abrechnungstricks versuchen Vermieter gern ihre Verluste durch leerstehende Wohnungen zu verringern. Aber erlaubt ist das nicht. Der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 137/03) hält es für unzulässig, wenn der Hauswirt seinen bisherigen Verteilerschlüssel plötzlich willkürlich ändert. Anteilige Betriebskosten muss er tragen.
Schimmel, undichte Fenster & Co.:
Was Ihnen zusteht – und wie Sie zu Ihrem Recht kommen
Mieter verschenken pro Jahr 100 Millionen Euro. Sie zahlen die volle Miete für Wohnungen mit zum Teil erheblichen Mängeln, so der Mieterbund. Dabei gibt es ein gesetzliches Recht auf Mietminderung.
Antworten auf die häufigsten Fragen:
Mietminderung: So entschieden Gerichte
Gründe der Minderung | Prozent |
Wassereintritt durch undichte Fenster (LG Berlin) | 5% |
Ausfall Warmwasserboiler (AG München) | 15 % |
Schimmelpilzbefall in den meisten Zimmern (LG Osnabrück) | 20 % |
Heizungsdefekt, 15 Grad Celsius im Winter (LG München) | 25 % |
Erhebliche Lärmbelästigung durch Bauarbeiten (AG Hamburg) | 30 % |
Erhebliche Lärmbelästigung durch Nachbarn (AG Chemnitz) | 35 % |
Küche und Toilette unbenutzbar (LG Berlin) | 50 % |
Quelle: Deutscher Mieterbund | Auszug aus der Zeitung: Auf einen Blick vom 26.07.2012
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